Mit dem Bundesgesetzblatt 100/2023 (Link) wurden die Änderungen im Korruptionsstrafrecht kundgemacht, die am 1.9.2023 in Kraft treten. Die wichtigsten Eckpunkte der Novelle sind:
-
-
- Neuer Straftatbestand des Mandatskaufs (§ 265a StGB)
- Erweiterung der Korruptionsstrafbarkeit auf „Kandidaten für ein Amt“ (Strafbarkeit für Politiker bei Korruption bereits vor Übernahme der Amtsträgerfunktion)
- Höhere Strafen ab einem Wert des Vorteils über € 300.000 (1 bis 15 bzw. 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe)
-
Mit der Novelle wurde zudem eine planwidrige Lücke hinsichtlich der Strafbarkeit von Schiedsrichtern geschlossen (§ 306 bzw. § 307 StGB), Änderungen in den Wahlordnungen für Nationalrat (NRWO) und Europäisches Parlament (EuWO) vorgenommen sowie der höchstmögliche Tagessatz für Verbandsgeldbußen von € 10.000 auf € 30.000 erhöht (was zu einer maximalen Verbandsgeldbuße von insgesamt € 5,4 Mio. führen kann).